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Einzug der Hundesteuer 2020

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Gemeinderat

Die Hundesteuer 2020 wird Ihnen ab Woche 18 (ab 27. April 2020) per Rechnung zugestellt. Bitte beachten Sie, dass im Kanton Solothurn keine Hundemarken mehr abgegeben werden. Die Hundesteuer beträgt Fr. 130.- pro Hund und ist dann zu bezahlen, wenn de Hund per Stichtag 1. April älter als drei Monate ist. Für Diensthunde der Armee, Polizei, des Grenzwachtkorps sowie im Dienst stehende Blindenführhunde sind keine Abgaben geschuldet. 

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde nach der Geburt durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und zu registrieren sowie bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Ein Halterwechsel und der Tod des Hundes sind innert 14 Tagen entweder der Gemeindeverwaltung oder zentralen Datenbank Amicus, www.amicus.ch, Telefon 0848 777 100, zu melden. Meldepflichtig sind ebenso Namens- und Adressänderungen des Hundehalters. 

Die Gemeindeverwaltung