Politik
Aufgaben
Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde. Er beschliesst und wählt in allen Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtsetzenden Gemeindereglementen ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind.
Zahl der Mitglieder
Der Gemeinderat zählt 5 Mitglieder. Er wird von den Stimmberechtigten in Urnenwahl nach Proporz auf eine verfassungsmässige Amtsdauer gewählt.
Einberufung
Der Gemeinderat wird vom Gemeindepräsidenten einberufen, so oft die Geschäfte es erfordern oder wenn mindestens drei Mitglieder es unter Angabe der zu behandelnden Geschäfte verlangen.