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Medienmitteilung des Gemeinderates zur Aufhebung der Zivilschutzanlage

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Mit Eingabe vom 1. Juli 2021 gelangte der Gemeinderat Kriegstetten an das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Solothurn mit der Bitte um Aufhebung der Zivilschutzanlage Kriegstetten. Als Argumentation wurde das Folgende ins Feld geführt:

Der Gemeinderat Kriegstetten habe 2018 die Liegenschafts- und Schulraumplanung 2030 in Angriff genommen. Ein entsprechendes Strategiepapier für die Schul-, Sport-, Verwaltungs- und Vereinsbauten der Gemeinde Kriegstetten sei im Herbst 2020 erarbeitet worden. Das erste Teilprojekt umfasse dabei den Neubau einer Sporthalle sowie den Umbau der bestehenden Turnhalle in einen Mehrzweckraum.

Als Standort für die neue Sporthalle komme mangels Alternativen bzw. Baulandreserven nur das Zivilschutzareal neben dem Schulhaus im Zentrum von Kriegstetten in Frage. Der für die neue Turnhalle vorgesehene Standort liege ideal neben den bestehenden Schulbauten in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. In dieser Zone bestünden auch bezüglich Ortsbildschutz und Denkmalpflege keine besonderen Einschränkungen. Gleich neben dem Schulhaus stehe die Halle ohnehin da, wo sie am meisten gebraucht werde. Um das Projekt realisieren zu können, müsste die Zivilschutzanlage aufgehoben und insbesondere die Rampe zurückgebaut werden.

Da die Anlage vom regionalen Zivilschutz VBZAS ohnehin zukünftig nicht mehr gebraucht werde und der Gemeinderat das Neubauprojekt Turnhalle auf dem Zivilschutzareal bereits in Angriff genommen habe, stelle der Gemeinderat den Antrag, die Anlage im Rahmen einer Ausnahmebewilligung per 1. Januar 2022 aufzuheben. Die Absicht sei, die Räumlichkeiten für öffentliche Schutzplätze der Gemeinde Kriegstetten zu nutzen und entsprechend umzubauen.

Eine Verweigerung der Aufhebung der Anlage inkl. Rampe hätte zur Folge, dass das bereits sehr weit vorbereitete Projekt mindestens 6 Jahre nach hinten verschoben würde, obwohl die jetzige Sportinfrastruktur bei Weitem nicht ausreiche und die Schülerinnen und Schüler bzw. die Vereine nach wie vor auf umliegende Hallen ausweichen müssten. Ohne Aufhebung der Anlage würde der Bau der Turnhalle vorübergehend komplett verunmöglicht, da aufgrund fehlender Baulandreserven keine Alternativen bestehen würden. Rein vom Volumen der Doppelhalle und der umgrenzenden Parkflächen her – das Areal wäre dabei vollständig überbaut – könnten auch keine baulichen Änderungen an der geplanten Turnhalle vorgenommen werden, um das Bauprojekt so anzupassen, dass die Anlage inkl. Rampe erhalten bliebe. Der notwendige Platz sei schlicht nicht vorhanden. Zudem müssten gemäss HRM2 bewilligte Planungskredite – wie vorliegend der von der Gemeindeversammlung im Dezember 2020 genehmigte – innerhalb von fünf Jahre umgesetzt werden, was – sollte die Aufhebung verweigert werden – nicht mehr erfüllt werden könnte und mit dem Projekt im Jahre 2025 von vorne begonnen werden müsste, was beträchtliche Mehrkosten generieren würde. Zusammengefasst würde eine Verweigerung der Aufhebung die Gemeinde unverhältnismässig in baurechtlicher und finanzieller Hinsicht treffen.

Aus den genannten Gründen bat der Gemeinderat Kriegstetten höflich, die Aufhebung der Anlage entgegen dem Wortlaut von Art. 99 Abs. 4 BZG unter den Gesichtspunkten des öffentlichen Interesses an der Umgestaltung und Schulraumschaffung auf dem Zivilschutzareal sowie des Verhältnismässigkeits-grundsatzes wohlwollend zu prüfen.

Mit Schreiben vom 27. September 2021 ersuchte der Kanton Solothurn das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) um Bewilligung des Gesuchs der Gemeinde Kriegstetten und beantragte die Aufhebung der Anlage Kriegstetten und deren Umnutzung in einen öffentlichen Schutzraum.

Mit Verfügung vom 11. Oktober 2021 hiess das BABS das Gesuch gut und hob die Zivilschutzanlage per 1. Januar 2022 auf. Damit wird der Weg geebnet für den Bau der Doppelturnhalle.

Verfügung Aufhebung Zivilschutzanlage [pdf]

Für den Gemeinderat

Simon Wiedmer, Gemeindepräsident