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Schulschliessung und verschärfte Massnahmen gegen das Coronavirus

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Gemeinderat

 

Der Bundesrat hat entschieden den Unterricht an den Schulen auszusetzen und das Veranstaltungsverbot auszudehnen. Für die Gemeinde Kriegstetten steht die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle. Der Gemeinderat begrüsst diese Massnahmen und hat die notwendigen Schritte bereits eingeleitet.

Obligatorische Schulzeit: Ab kommendem Montag, 16. März 2020 werden sämtliche Schulen und Kindergärten im Kanton Solothurn geschlossen. Diese Massnahme gilt vorerst bis und mit 19. April 2020. Die Obhut der Kinder liegt während dieser Zeit bei den Eltern.  Die Schulen organisieren eine reduzierte und den lokalen Möglichkeiten entsprechende Heimschulung. Die Gemeinden Kriegstetten, Oekingen und Halten sind daran, in Zusammenarbeit mit der Schule HOEK die für die Kinder der Primarstufe notwendigen Massnahmen, insbesondere freiwillige Betreuung, zu organisieren. Die Schulleitung organisiert und ist dafür besorgt, dass die Lehrpersonen und die Eltern ihrer Schülerinnen und Schüler informiert werden. Als Sofortmassnahme entfällt der gesamte Unterricht bis am Mittwoch, 18. März 2020. Am Donnerstag, 19. März erhalten die Eltern und ihre Kinder über die Informationskanäle der Schule Informationen von ihrer Schulleitung, wie die Heimschulung und ein allfälliges Betreuungsangebot aussieht. Ziel ist es, dass alle Schulen die Heimschulung ihrer Kinder ab Montag, 23. März 2020, durchführen können.

Nachobligatorische Ausbildung: Gemäss heutigem Bundesratsentscheid werden ab sofort auch alle nachobligatorischen Schulen im Kanton Solothurn geschlossen. Dies betrifft insbesondere die beiden Kantonschulen Olten und Solothurn und die Berufsbildungszentren Olten, Solothurn-Grenchen sowie weitere Institutionen der Tertiärstufe (z.B. Höhere Fachschulen) und Angebote der Weiterbildungsinstitutionen. Von dieser Massnahme sind auch die Überbetrieblichen Kurszentren betroffen. Der zuständige Berufs- oder Branchenverbände ist für die Umsetzung verantwortlich, die Kantone unterstützen sie. Der Präsenzunterricht wird an den Kantonsschulen und BBZ vorübergehend sistiert. Die Kommunikation an Eltern, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Lernende erfolgt über die Schulleitungen der beiden Kantonsschulen sowie der beiden BBZ. Kantonsschulen und BBZ führen ihren Ausbildungsauftrag grundsätzlich in Anwendung von neuen digitalen Lehr- und Lernformen (Arbeitsaufträge, virtuelle Klassenzimmer u.a.) sowie im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten weiter. Diese Massnahme gilt vorerst bis und mit 19. April 2020. Sämtliche Lernende sollen die ausfallenden Schultage nach Möglichkeit im Homeoffice nutzen, um den Schulstoff aufzuarbeiten und die Aufträge der Schule zu bearbeiten. Da Gemäss Lehrvertrag der Betrieb die Verantwortung über den Lernenden hat, erfolgt die Homeoffice Schulung in Absprache mit dem zuständigen Berufsbildner. Alternative Lernorte (z.B. am Arbeitsplatz) werden ebenfalls mit dem Betrieb besprochen. Die Lernenden halten sich an die Vorgaben ihres Ausbildungsbetriebs.

Qualifikationsverfahren/Prüfungen: Aufgrund der aktuellen Schulschliessungen werden die Aufnahmeprüfungen für das Gymnasium, die Fachmittelschule und die Berufsmaturität vorerst bis nach den Frühlingsferien verschoben. Die Kantone koordinieren gemeinsam mit den Verbundpartnern die Durchführung der Qualifikationsverfahren. Diesbezügliche offene Fragen werden so rasch als möglich interkantonal geklärt und kommuniziert. Ziel ist es, dass die Qualifikationsverfahren 2020 möglichst regulär durchgeführt werden können.

Familienergänzende Betreuungsangebote: Der Kanton empfiehlt familienergänzende Strukturen (beispielsweise Kitas und Spielgruppen) weiterhin offen zu lassen. Dies zur Entlastung der berufstätigen Eltern, welche keine anderen Betreuungsoptionen haben und vor allem zum Schutz der Grosseltern, welche zu den besonders gefährdeten Risikogruppen zählen. Auch bei den familienergänzenden Betreuungsangeboten gilt die Einhaltung grösstmöglicher Hygiene- und Vorsorgemassnahmen.

Veranstaltungen: Öffentliche oder private Veranstaltungen mit 100 oder mehr Personen sind verboten. Die Kantone können Ausnahmen gewähren, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, etwa bei Veranstaltungen zur Ausübung politischer Rechte. In diesem Fall müssen verschiedene Massnahmen zum Schutz der Teilnehmenden ergriffen werden, insbesondere von besonders gefährdeten Personen. Veranstaltungen bis zu 100 Teilnehmende müssen dieselben Schutzmassnahmen vorsehen. Damit ist eine einheitliche Praxis in den Kantonen sichergestellt. Diese Massnahme gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen und Sportzentren. Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig aufnehmen. Die anwesenden Personen müssen zudem die Empfehlungen des BAG zur Hygiene und zum Abstandhalten einhalten können. Der Gemeinderat begrüsst die neuen Vorgaben des Bundes. Er empfiehlt dringend, auch auf Veranstaltungen mit 100 > Personen möglichst zu verzichten.

Alters- und Pflegeheime / Spitäler: Ab Montag, 16. März 2020 gilt für alle Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler grundsätzlich ein Besuchsverbot. Diese Massnahmen sind grösstenteils bereits heute umgesetzt. Dies um Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten vor dem Coronavirus zu schützen. Ausnahmeregelungen sind möglich, beispielsweise für werdende Eltern, Eltern von kranken Kindern in Spitalpflege und Angehörige, die Menschen im Sterben begleiten.

Eigenverantwortung der Bevölkerung: Die Bevölkerung ist nach wie vor angehalten, die Verhaltensregeln und Hygienemassnahmen gemäss Bundeskampagne „so schützen wir uns“ strikte zu befolgen.

Das heisst unter anderem:

  • Abstand halten (Social Distancing)
  • Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife oder Desinfektionsmittel
  • Auf Hände schütteln verzichten
  • Husten und Niesen in Wegwerf-Papiertaschentücher oder in die Armbeuge
  • Zuhause bleiben, wenn man selber unter Husten, Atemwegbeschwerden und Fieber leidet
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation

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