Einbürgerungen
Einbürgerungen
Erteilung des Bürgerrechts an Schweizer und Ausländer
Der Erwerb erfolgt durch einen behördlichen Beschluss (Gemeinderat)
- ordentliche Einbürgerung
- erleichterte Einbürgerung
- Wiedereinbürgerung
Einbürgerungsverfahren
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde Kriegstetten, Hauptstrasse 60, 4566 Kriegstetten
032 674 52 10
info@kriegstetten.ch