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Einbürgerungen

Einbürgerungen

Erteilung des Bürgerrechts an Schweizer und Ausländer

Der Erwerb erfolgt durch einen behördlichen Beschluss (Gemeinderat)

  • ordentliche Einbürgerung 
  • erleichterte Einbürgerung 
  • Wiedereinbürgerung 

Einbürgerungsverfahren

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde Kriegstetten, Hauptstrasse 60, 4566 Kriegstetten 

032 674 52 10
info@kriegstetten.ch