Direkt zum Inhalt springen

Beglaubigungen

Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien

Die Gemeindeschreiberin/der Gemeindeschreiber sowie der Gemeindepräsident/die Gemeindepräsidentin der Gemeinde sind für die Beglaubigungen von Unterschriften oder Fotokopien zuständig. Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in Gegenwart der Gemeindeschreiberin/des Gemeindeschreibers sowie des Gemeindepräsidenten/der Gemeindepräsidentin geleistet werden. Wir bitten Sie mit der Gemeindeschreiberin für die Beglaubigung einen Termin zu vereinbaren

Unterschriftsbeglaubigungen

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass)

Beglaubigung von Fotokopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden
  • Die Beglaubigung erfolgt auf der Fotokopie

Kosten der Beglaubigungen:

Unterschrift:                                         Fr. 20.-
Beglaubigung von Dokumenten:        Fr. 10.-


Zuständige Abteilung