Beglaubigungen
Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien
Die Gemeindeschreiberin/der Gemeindeschreiber sowie der Gemeindepräsident/die Gemeindepräsidentin der Gemeinde sind für die Beglaubigungen von Unterschriften oder Fotokopien zuständig. Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in Gegenwart der Gemeindeschreiberin/des Gemeindeschreibers sowie des Gemeindepräsidenten/der Gemeindepräsidentin geleistet werden. Wir bitten Sie mit der Gemeindeschreiberin für die Beglaubigung einen Termin zu vereinbaren.
Unterschriftsbeglaubigungen
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass)
Beglaubigung von Fotokopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden
- Die Beglaubigung erfolgt auf der Fotokopie
Kosten der Beglaubigungen:
Unterschrift: Fr. 20.-
Beglaubigung von Dokumenten: Fr. 10.-