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Abstimmungen / Wahlen

Aktuelle Resultate

Abstimmungs- / Wahltermine 2018/19

  • 25. November 2018

Mehr Infos unter:

Abstimmungen und Wahlen

Urnenöffnungszeiten

Urnenstandort: Gemeindeverwaltung, Haltenstrasse 8
Öffnungszeit:    Samstag, 19.00 – 20.00 Uhr / Sonntag, 10.00 – 11.00 Uhr

Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist das Wahlbüro.

Stimmberechtigt sind alle in Kriegstetten wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht entmündigt sind.

Hinweis

Die Resultate der Abstimmungsresultate sind auf der Website aufgeschaltet und im Infokasten der Gemeindeverwaltung, Haltenstrasse 8, publiziert.

Stellvertretung: Wie vorgehen?

Ehegatten und Partner (eingetragene Partnerschaften) dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte/Partner hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen.

Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

Legen Sie alle ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.

Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit den Abstimmungsunterlagen in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros bzw. Einwohnergemeinde Kriegstetten, Wahllokal, erscheint.

Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post rechtzeitig vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • Sie verwenden nicht das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen
  • Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein

Zuständige Abteilung