Direkt zum Inhalt springen

Feuerwerk

Ausser am 1. August sowie am vorausgehenden und nachfolgenden Tag und an Silvester darf Feuerwerk nach 22.00 Uhr nur mit einer Bewilligung des Gemeinderates abgebrannt werden.

Die Bestimmungen über die Sonn- und Feiertagsruhe bleiben vorbehalten.


Zuständige Abteilung