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Ergänzungsleistung

Die Ergänzungsleistung EL zur AHV und IV hilft dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Auf Ergänzungsleistung besteht ein rechtlicher Anspruch. Es ist keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehört die EL zum sozialen Fundament unseres Staates. 

Ergänzungsleistungen können Personen erhalten, die 

  • einen Anspruch auf eine AHV-Rente, IV-Rente oder Hilflosenentschädigung der IV haben oder
  • während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten

Der EL-Anspruch muss mit amtlichem Anmeldeformular, zusammen mit allen Belegen und Beweismitteln, bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht werden. Wer EL beansprucht, hat alle nötigen Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen sowie alle verlangten Beweismittel und Belege vorzulegen. 
Link: Provisorische Berechnung Ihres Anspruches auf EL


Zuständige Abteilung

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