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Todesfall - was ist zu tun?

  1. Umgehend ein Arzt rufen zwecks Feststellung des Todes (Bei Unfall, Verdacht auf Selbsttötung, Tötungsdelikt, Polizei rufen)
  2. Nächste Angehörige benachrichtigen
  3. Persönliche Papiere der verstorbenen Person für das Bestattungsinstitut bereitstellen: Familienbüchlein, Pass, Identitätskarte
  4. Allenfalls ein Bestattungsinstitut aufbieten, welches Sie berät und verschiedene Formalitäten für Sie besorgt

Aufbahrungsort
In der Regel in der Friedhofhalle. 

Trauerfeier 

  • Trauerfeier in der Kirche (Beisetzung vor oder nach der Trauerfeier)
  • Gebet bei der Friedhofhalle oder beim Grab mit anschliessender Beisetzung
  • Beisetzung im engsten Familienkreis


Bestattungsart 
Kremation oder Erdbestattung 

Bestattungsort 

  • In den Vertragsgemeinden (Halten, Heinrichswil-Winistorf, Hersiwil, Horriwil, Kriegstetten, Oekingen und Recherswil) wohnhaft gewesene Personen werden auf dem Friedhof Kriegstetten beigesetzt.
  • Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen von auswärtigen Personen werden gegen eine spezielle Grabplatzgebühr ermöglicht.
  • Urnen müssen nicht zwingend auf einem Friedhof beigesetzt werden.


Grabarten 
Möglichkeiten auf dem Friedhof Kriegstetten: 

  • Erdbestattung (Sarg-Reihen-Grab)
  • Urnenerdgrab (Urnen-Reihen-Grab)
  • Urnennische (Wand-Urnen-Grab)
  • Gemeinschaftsgrab (nur Urnen)


Grabpflege 
Bedenken Sie, dass eine Grabstätte während mindestens 20 Jahren unterhalten werden muss (Gemeinschaftsgrab ausgenommen). 

Grabes-Ruhezeit 
20 Jahre 

Publikation/Todesanzeige 
Die Publikation ist fakultativ. Sie können frei entscheiden, ob die Todesanzeige vor oder nach der Trauerfeier resp. Beisetzung erscheinen soll. 

Inventar 
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften setzt sich einige Tage nach der Beisetzung das Inventuramt mit Ihnen in Verbindung. 

Grabmäler 
Wenden Sie sich an einen Bildhauer, er berät Sie fachmännisch und kennt auch die zu berücksichtigenden Vorschriften.