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Steuerauskünfte

Steuern: Einsprache / Erlassgesuch 

Folgt die definitive Veranlagung, ist stets eine Rechtsmittelbelehrung dabei, welche auf die 30tägige Einsprachefrist hinweist. Wird die Einsprachefrist versäumt, kann ohne eine begründete Entschuldigung nicht mehr auf das Gesuch eingetreten werden. < /p>

Einsprachen und Erlassgesuche gegen die definitive Veranlagung sind schriftlich an die kantonale Steuerverwaltung in Solothurn zu richten. Dabei ist es wichtig, dass Sie der Einwohnergemeinde Kriegstetten, zu Handen "Steuern" eine Kopie zustellen, damit ein Mahnstopp eingerichtet werden kann.