Die Gemeindeversammlung besteht aus den jeweils anwesenden Stimmberechtigten. Der Vorsitz hat der Gemeindepräsident.
In der Regel findet die Versammlung zweimal jährlich im Juni (Rechnung) und Dezember (Budget) statt. Ausserordentliche Gemeindeversammlungen sind je nach Geschäftslage möglich.
Nächste Versammlungen